Niemand von uns denkt gerne über unser Sterben und das Leben unserer minderjährigen Kinder danach. Die Konsequenzen, wenn Sie das nicht durchdenken, können jedoch für die Zukunft Ihres Kindes verheerend sein.
Unabhängig davon, ob Sie verheiratet, ledig oder geschieden sind, wenn der andere genetische Elternteil (Verwandte) des Kindes am Leben ist, wird er oder sie nach Ihrem Tod das Sorgerecht für das Kind erhalten. Wenn aber beide Elternteile sterben, werden die Sozialarbeiter jemanden finden, der für die Rolle des Erziehungsberechtigten des Kindes geeignet ist. In der Regel handelt es sich dabei um jemanden aus dem engen Kreis der Familie. Laut Statistik werden in Russland in 88% der Fälle, in denen beide Elternteile sterben, Großmütter als Erziehungsberechtigte ernannt, in 12% dieser Fälle wird diese Rolle dem Großvater gewährt, und nur 2% der Waisen haben keine Verwandten.