Eine alleinstehende Frau wird als alleinerziehender Elternteil durch Leihmutterschaft anerkannt.
Ms. Natalia Gorskaya represented by Rosjurconsulting law firm challenged the law surrounding surrogacy and asked to be registered as a mother of her son who was carried by a surrogate. Before this precedent case the general belief in Russia was that only married heterosexual couples could be registered as legal parents of a surrogate-born baby.
Vertreten durch die Anwaltskanzlei Rosjurconsulting focht Frau Natalia Gorskaya das Leihmutterschaftsgesetz an und beantragte ihre Registrierung als Mutter ihres Sohnes, der von einer Leihmutter geboren wurde. Vor diesem Präzedenzfall herrschte die allgemeine Überzeugung in Russland, dass nur verheiratete heterosexuelle Paare als rechtmäßige Eltern eines Leihmutterschaftsbabys registriert werden konnten. Unsere Anwälte haben dem russischen Gericht bewiesen, dass eine solche Auslegung des Gesetzes die Rechte alleinstehender Frauen diskriminiert, die durch Leihmutterschaft Mutter werden wollen. Das Gericht gewährte Frau Gorskaya das volle elterliche Recht und traf die Entscheidung, dass alleinstehende Frauen in Russland, die Leihmutterschaft auswählen, genauso behandelt werden sollen wie verheiratete Frauen, die mit ihrem Ehemann als Paar ein Leihmutterschaftsprogramm beginnen – und als Mutter und Alleinerziehende registriert werden dürfen. Als Ergebnis dieser Gerichtsverhandlung wurde die erste Geburtsurkunde auf den Namen einer alleinerziehenden Wunschmutter in Russland und Europa ausgestellt.